Tätigkeitsfelder
Wir bieten unseren Mandanten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Zivil- und Strafrecht. Dazu bilden wir uns ständig fort und sind als Fachanwälte für folgende Rechtsgebiete besonders qualifiziert:
Verkehrsrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Daneben stehen wir Ihnen bei jeglichen Rechtsfragen zur Verfügung, unter anderem für folgende Rechtsgebiete:
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Forderungsbeitreibung
Haftpflichtrecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Immobilien- und Grundstücksrecht
Kaufrecht
Maklerrecht
Mietrecht und Pachtrecht
Ordnungswidrigkeitsrecht
Schadensrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Urheberrecht (Abmahnungen)
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Werkvertragsrecht
Wettbewerbsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, die Kanzlei ist vertretungsberechtigt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie den Bundesgerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen).
Soweit möglich, versuchen wir, Konflikte außergerichtlich zu lösen, auch in Gütestellen-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren. Auch stehen wir unseren Mandanten bei „nicht streitigen“ Fragestellungen zur Verfügung, beispielsweise bei der Anfertigung von Vertragsentwürfen oder der Beratung zu rechtlichen Fragen, die der Vermeidung sich anbahnender Konflikte dienen kann.