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Tätigkeitsfelder

Wir bieten unseren Mandanten umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Zivil- und Strafrecht. Dazu bilden wir uns ständig fort und sind als Fachanwälte für folgende Rechtsgebiete besonders qualifiziert:
 
 

Verkehrsrecht 

Familienrecht

Arbeitsrecht

 

 

Daneben stehen wir Ihnen bei jeglichen Rechtsfragen zur Verfügung, unter anderem für folgende Rechtsgebiete:

Bau- und Architektenrecht

Erbrecht

Forderungsbeitreibung

Haftpflichtrecht

Handelsrecht

Handelsvertreterrecht

Immobilien- und Grundstücksrecht

Kaufrecht

Maklerrecht

Mietrecht und Pachtrecht

Ordnungswidrigkeitsrecht

Schadensrecht

Sozialrecht

Strafrecht

Urheberrecht (Abmahnungen)

Versicherungsrecht

Vertragsrecht

Werkvertragsrecht

Wettbewerbsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Zwangsvollstreckungsrecht

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, die Kanzlei ist vertretungsberechtigt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie den Bundesgerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen).

 

Soweit möglich, versuchen wir, Konflikte außergerichtlich zu lösen, auch in Gütestellen-, Schlichtungs- oder Mediationsverfahren. Auch stehen wir unseren Mandanten bei „nicht streitigen“ Fragestellungen zur Verfügung, beispielsweise bei der Anfertigung von Vertragsentwürfen oder der Beratung zu rechtlichen Fragen, die der Vermeidung sich anbahnender Konflikte dienen kann.

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